Lkw- und Busfahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind!

 

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (ohne Prüfung) und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden (z.B. 5 mal 7 Stunden). Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechende Teilnahmebescheinigung vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen

 

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) ist zu absolvieren:

     für Busfahrer bis einschließlich 9. September 2013,

     für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9. September 2014.

 

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9. September 2016 erfolgen.

 

Die Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich nach gesetzlichen Vorgaben in 5 Module.Bei allen Modulen, die bei uns durch einen erfahrenden Dozenten durchgeführt werden, sind Seminarunterlagen und Verpflegung inklusive.

 

Die verschiedenen Module staffeln sich wie folgt:

 

Modul 1: ECO-Training

Modul 2: (Sozial)-Vorschriften für den Güterverkehr/Personenverkehr

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4: Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5: Ladungssicherung (Lkw), Fahrgastsicherheit und Gesundheit (Bus)

 

Unsere Weiterbildungstermine finden Sie unter Kurse & Seminare. 

Für Preise, Angebote und weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 04361 / 3090 gerne zur Verfügung.